Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für eine Therapie kann in meiner Praxis auf drei verschiedene Arten erfolgen:

Über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Kann sich anbieten, wenn bereits Kontakt zum Jugendamt bestand.

Kostenerstattung (Krankenkasse)

Unterstützung im Antragsprozess ist bis zu einem Alter von 21 Jahren möglich.

Selbstzahler (privat)

Privat abrechenbar nach Vereinbarung.

Kostenloses Kennenlernen

Es besteht die Möglichkeit eines 20-minütigen kostenlosen Kennenlernens online, um den Prozess zu besprechen und das Anliegen kurz schildern zu können.